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22.09.2009
„Volksentscheide bringen nicht mehr Demokratie“
Pressemitteilung
Der Hildesheimer Bundestagsabgeordnete Eckart von Klaeden hat – wie die Hildesheimer Allgemeine Zeitung am 22.9.2009 berichtete – nicht an der Befragungsaktion der Initiative „Mehr Demokratie“ teilgenommen.
Hierzu erklärt Eckart von Klaeden:

Die Initiative „Mehr Demokratie“ hat unter den Bundestagskandidaten eine Befragung zur Einführung von Volksentscheiden durchgeführt und hierbei formatmäßige Vorgaben gemacht, die eine inhaltlich nachvollziehbare Argumentation nicht zuließen, sondern allenfalls Raum für populistische Halbsätze. Eine tiefergehende Begründung war nicht erwünscht, was möglicherweise mit den nicht tiefergehenden Argumenten der Initiative korrespondiert.  Weshalb die CDU/CSU und auch ich gegen die Ausweitung von Volksentscheiden sind, will ich begründen:

Die bisherigen Erfahrungen in Ländern und Kommunen zeigen, dass nur eine Minderheit der Wahlberechtigten bereit ist, sich an Volksentscheiden zu beteiligen. Im Gegensatz dazu können die gesetzgebenden Körperschaften sich nach wie vor auf den eindeutigen Mehrheitswillen des Volkes berufen. Ein Gesetz, das nach den Vorstellungen der Initiative „Mehr Demokratie“ zustande kommt, könnte sich auf die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen berufen, sofern sich 1 Million Unterschriften für den Gesetzentwurf entschieden haben; bei Änderungen des Grundgesetzes soll die Hürde bei 2 Millionen Unterschriften liegen. Dies kann  dazu führen, dass ein Gesetz schon durch 1,7 % und Verfassungsänderungen durch 3,4 % der Wahlberechtigten herbeigeführt werden. Schon deshalb kann ich in einer derartigen Gesetzgebung keinen höheren Grad an demokratischer Legitimation erkennen, als dies nach dem parlamentarisch-repräsentativen System der Fall ist.

Ungeklärt lässt die Initiative außerdem, wie das Gesetzgebungsverfahren mit der föderalen Struktur Deutschlands in Einklang gebracht werden soll, insbesondere, wie mit ablehnenden oder ändernden Beschlüssen des Bundesrates zu verfahren wäre. Das Prinzip des Föderalismus gehört im übrigen zum unveränderlichen Teil des Grundgesetzes, welches auch durch eine verfassungsändernde Mehrheit nicht angetastet werden kann.

Während in der repräsentativen Demokratie die Verantwortung zeitlich begrenzt für die Dauer der Wahlperiode auf die gewählten und abwählbaren Volksvertreter übergeht, geht die Verantwortung bei Direktabstimmungen ins Leere. Handfest wird dies insbesondere in Bezug auf die Finanzverantwortung oder in den Fällen, in denen unterschiedliche Volksentscheide sich inhaltlich widersprechen.

Gesetzentwürfe, die zur Direktabstimmung gestellt werden, können stets nur mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ quittiert werden, differenzierende Alternativanträge sind nicht berücksichtigungsfähig. Hingegen erfahren Texte im parlamentarischen Verfahren auf dem Weg von ihrer Einbringung zur Verabschiedung viele Änderungen während der Ausschussberatungen z.B. durch Anträge der Fraktionen oder als Folge von Anhörungen Sachverständiger. Gerade in einer sich zunehmend verkomplizierenden Welt wäre es unverantwortlich, auf Differenzierungen zu verzichten.

Sowohl historische als auch aktuelle Erfahrungen bestätigen immer wieder die Anfälligkeit der Volksentscheide für sachfremde Motive. Als eklatantes Beispiel hierfür kann das ablehnende Referendum in Frankreich zur EU-Verfassung vom Mai 2005 gelten. Alle politischen Beobachter waren sich damals einig, dass dieses Votum innenpolitisch als Gelegenheit genutzt wurde, den Unmut über die Politik des damaligen Französischen Staatspräsidenten zu artikulieren.

Nach allem halte ich es nicht für verantwortbar, ein Gesetzgebungsverfahren durch Volksbegehren, wie es die Initiative „Mehr Demokratie“ fordert, einzuführen. Die Institutionen unsers Landes, die Bandbreite der politischen Parteien und darüber hinaus die zahlreichen Organisationen von der kommunalen bis zur Bundesebene bieten vielfältige Möglichkeiten der politischen Einflussnahme.