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07.03.2012
Treffen im Verkehrsministerium
19.05.2011
Minister Laurent Wauquiez zu Gesprächen im Bundeskanzleramt
05.11.2003
Inszeniertes Verfahren
Rede in der Aktuellen Stunde
In der heutigen Aktuellen Stunde zu Vorermittlungen im Bundeskanzleramt zum Verdacht der Akten- und Datenvernichtung führte Eckart von Klaeden u.a. folgendes aus:
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren!

Das Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes wegen angeblicher Datenänderung und Aktenvernichtung ist eingestellt. Herr Staatsminister Schwanitz, daran können auch Sie nichts ändern, obwohl Sie eben in der Fragestunde versucht haben, den gegenteiligen Eindruck zu erwecken.

Sie haben nämlich behauptet, Sie warteten noch auf einen Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln bzw. der Staatsanwaltschaft Bonn in dieser Frage.

Tatsächlich hat aber das Bundeskanzleramt mit Schreiben vom 16. Oktober dieses Jahres der Generalstaatsanwaltschaft angekündigt, dass es nicht gemäß § 172 StPO vorgehen will. Das heißt, dass Sie weder gegen die Einstellungsverfügung eine Beschwerde im Sinne der Strafprozessordnung eingelegt haben noch versucht haben, ein Klageerzwingungsverfahren anzustrengen. Sie haben mit dem besagten Schreiben ausdrücklich darauf verzichtet. Einen Einstellungsbescheid zu erwarten, obwohl Sie selber auf eine Beschwerde verzichtet haben, stellt das Verfahren auf den Kopf. Sie haben also im Zusammenhang mit diesem Verfahren ein weiteres Mal versucht, im Bundestag einen falschen Eindruck zu erwecken. Ich frage mich, ob dahinter Vorsatz oder nur Unkenntnis steckt.

Wir befassen uns mit einem einmaligen Vorgang in der Geschichte der Bundesrepublik; denn noch nie hat eine Bundesregierung versucht, ihre Vorgängerregierung auf eine derartig infame Art und Weise in ein kriminelles Licht zu rücken.

1999 ist es der Bundesregierung fast genauso ergangen wie jetzt: Die SPD hat eine Reihe von Landtagswahlen verloren und hat sich laut Umfragen der 20-Prozent-Marke gefährlich genähert. Angesichts dessen ist sie der Idee verfallen, einen zu diesem Zeitpunkt schon lange bekannten Vorgang, nämlich den Umstand, dass vor dem Regierungswechsel 1998 Unterlagen in einem geringen Umfang nach Rückkehr vom Treuhanduntersuchungsausschuss nicht aufzufinden waren, zum Anlass für eine parlamentarische Inszenierung zu nehmen.

Herr Hofmann, es handelt sich dabei um Akten, die jahrelang den SPD-Abgeordneten selber im Untersuchungsausschuss vorgelegen haben.

Es ist weiterhin behauptet worden, Daten seien rechtswidrig gelöscht worden, und das, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt war, dass es ständige Praxis des Bundeskanzleramtes ist, dass dauerhaft aufzubewahrende Daten nicht als Datei, sondern in Papierform zu den Akten zu verfügen sind. Sowohl damals als auch heute gilt im Bundeskanzleramt die Anweisung, dass Daten regelmäßig zu löschen sind.

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat Ihnen in ihren Vermerken mehrfach nachgewiesen, dass es zu den von Ihnen behaupteten Datenlöschungen nicht gekommen ist und dass insbesondere die Festplatte, mit der Sie die von Ihnen behauptete Datenlöschung hätten nachweisen können, nicht in der Verantwortung von Helmut Kohl, sondern von Bundeskanzler Gerhard Schröder im Bundeskanzleramt vernichtet worden ist.

Es ist bedauerlich, dass sich jemand wie Burkhard Hirsch für ein derartiges Verfahren hergegeben hat und dass Sie immer wieder versucht haben, mit Beschwerden und Anzeigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes zu diskreditieren. Sie haben nicht die Courage gehabt, sich mit dem politischen Gegner auseinander zu setzen, sondern die Feigheit besessen, immer wieder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes mit Strafverfahren und Beschwerden zu überziehen.

Ich möchte Ihnen mitteilen, was der ehemalige Chef des Bundeskanzleramtes, Ihr Parteifreund Bodo Hombach, über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes am 18. Juni 2003 gesagt hat:

Und die Mitarbeiter, die ich aus der Vergangenheit übernommen hatte - ich habe ja drei Monate mit dem persönlichen Referenten von Herrn Bohl weitergearbeitet -, waren außerordentlich loyal. Ich habe keinen Verdacht zu erheben.

Bodo Hombach hat zu den Vorwürfen, die Sie erhoben haben, gesagt:

Dass in großem Stil Akten im Bundeskanzleramt vor der Amtsübergabe vernichtet worden sind, dafür gibt es keine Beweise. Die "Bundeslöschtage" hat es nie gegeben.

In demselben Zusammenhang hat er gesagt:

Da, wo ich aus der Vergangenheit Informationen wollte, da, wo ich nach Akten verlangt habe, da wurden die mir vorgelegt.

Ein bezeichnendes Beispiel für die Art und Weise, in der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes von Ihnen diffamiert worden sind, sind die Aussagen des früheren Staatsministers im Kanzleramt Naumann, der im Deutschen Bundestag behauptet hat:

Eine solche Suche - nämlich nach Akten - erübrigt sich im Grunde genommen aufgrund des skandalösen, streckenweise offenkundig auch kriminellen Tatbestandes der Vernichtung von Akten - über eine Million Seiten sind verschwunden -, jedenfalls so lange, bis dieser Vorgang geklärt ist.

Damit wird das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung auf den Kopf gestellt.

Sie haben dieses Verfahren inszeniert, um die Vorgängerregierung zu diffamieren. Sie haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kanzleramts in völlig unverantwortlicher Weise für Ihre parteipolitischen Zwecke missbraucht.

Es ist an der Zeit, dass sich diese Regierung für dieses Vorgehen entschuldigt. Wir werden dieses Vorgehen noch weiter parlamentarisch untersuchen.