Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen!
Wir wissen aus zahlreichen Unterrichtungen durch das Auswärtige Amt, dass nicht nur dort, sondern auch im Parlament über die richtige Entscheidung zu dieser Frage lange Zeit gerungen worden ist. Am Ende des Entscheidungsprozesses hat Außenminister Steinmeier eine Führungsentscheidung getroffen, die unsere volle Unterstützung verdient, nämlich: Die Ausnahmeregelung der Nuclear Suppliers Group für Indien war notwendig.
Das, was die Grünen und die FDP hier vorlegen, stellt nicht nur eine Misstrauenserklärung gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika dar – das ruft in der deutschen Öffentlichkeit heutzutage ja keine besondere Aufmerksamkeit mehr hervor –,
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die berechtigt ist!)
sondern stellt auch eine Misstrauenserklärung gegenüber Indien dar. Darauf wird, wenn aus einer der beiden Fraktionen oder Parteien, je nach Konstellation, der Wunsch vorgetragen wird, einmal den Außenminister zu stellen, sicherlich zurückzukommen sein.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Zuruf der Abg. Ute Koczy [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Die entscheidende Frage ist doch: Hat Indien das Vertrauen verdient, das ihm durch diese Ausnahmeregelung entgegengebracht wird?
Vor Jahren haben sich die Grünen – damals mit der Unterstützung der Opposition von CDU/CSU und auch der Unterstützung der FDP – in der rot-grünen Koalition dafür eingesetzt, Indien im Rahmen der G-4-Initiative zu einer Vetomacht im Weltsicherheitsrat zu machen. Glauben Sie wirklich, dass diese Entscheidung richtig gewesen wäre, wenn, wie Sie es in Ihrem Antrag deutlich machen, Indien gleichzeitig eine Gefahr für das nukleare Nichtverbreitungsregime wäre? Wäre diese Initiative wirklich verantwortbar gewesen? Ja, diese Initiative ist meiner Meinung nach damals richtig gewesen. Indien gehört in den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.
(Elke Hoff [FDP]: Auch in den Atomteststoppvertrag und in den Nichtverbreitungsvertrag!)
– Indien kann ja gar nicht Mitglied des Nichtverbreitungsvertrages sein, Frau Kollegin Hoff. Sie müssten einmal den Vertrag lesen. Denn Indien ist Nuklearmacht, und die Aufnahme einer weiteren Nuklearmacht ist in dem Vertrag gar nicht vorgesehen. Es gibt überhaupt kein Verfahren dafür.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Winfried Nachtwei [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es kann bestimmte inhaltliche Bedingungen erfüllen, um dem zu entsprechen!)
Also, Indien stellt immer wieder diese Forderung. Indien sagt ja: Wir sind bereit, Mitglied des Nichtverbreitungsvertrages zu werden, wenn ihr akzeptiert, dass wir Nuklearmacht sind.
(Elke Hoff [FDP]: Aber man hätte Indien verpflichten können!)
Zu sagen, dass Indien zwar eine Gefahr für das Nichtverbreitungsregime ist, und gleichzeitig zu fordern, dass Indien in den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Vetomacht soll, dass es also für andere Staaten internationales Recht setzen soll, bedeutet nur – Sie lehnen nämlich das eine ab und befürworten das andere –, dass Sie entweder den Nichtverbreitungsvertrag oder den Sicherheitsrat gering schätzen.
(Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: So ist es! – Elke Hoff [FDP]: Quatsch!)
Ihre Position ist nicht schlüssig.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir dagegen sind der Ansicht, dass Indien dieses Vertrauen verdient,
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da kann Pakistan auch gleich mitmachen!)
dass Indiens Aufstieg neben dem Aufstieg Chinas die Welt in den kommenden Dekaden unübersehbar verändern wird. Wir meinen, dass Indien in den letzten Jahren und Jahrzehnten wichtige Initiativen ergriffen hat. Indien hat in Südasien Verantwortung übernommen, zum Beispiel bei der Lösung der politischen Krise in Nepal. Es hat seine Beziehungen zu den ASEAN plus Drei und den Vereinigten Staaten verstärkt. Indien kommt damit seinem angesichts seiner Größe verständlichen Ziel näher, als Großmacht eine Gleichrangigkeit mit seinem chinesischen Nachbarn zu erreichen, und das ist ein wesentlicher Grund für seine nuklearen Ambitionen gewesen.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Pakistan hat auch seine Verbindungen zu den USA verstärkt!)
– Sie wollen jetzt doch nicht wirklich die Lage in Pakistan, Herr Kollege Ströbele, und die Proliferationspolitik Pakistans mit der Indiens vergleichen. Das zeigt, wie sehr bei Ihnen die Maßstäbe verrutscht sind.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch kein Argument!)
Seit 1974 hat Indien eine verantwortungsvolle Politik betrieben und sich als eine verantwortungsvolle Atommacht erwiesen: Anders als sein Nachbarland Pakistan, das Sie, Herr Kollege Ströbele, gerade als Kronzeuge eingeführt haben, war Indien zu keinem Zeitpunkt an der Proliferation von Nuklearmaterial oder Know-how beteiligt. Anders als Pakistan hat Indien zudem in seiner Nukleardoktrin von Anfang an auf den Ersteinsatz von Atomwaffen verzichtet. Darüber hinaus hat Indien erklärt, keine Atomwaffen gegen Nichtnuklearstaaten einzusetzen, und es hat sich seit 1974 an diese Nukleardoktrin gehalten. Das sind wesentliche Unterschiede zu Pakistan, das Sie gerade hier eingeführt haben.
(Uta Zapf [SPD]: Das hat auch keinen Ersteinsatz gemacht!)
Zudem hat die indische Regierung ein freiwilliges Moratorium für neue Atomtests erklärt.
Ich sehe auch keinen direkten Zusammenhang zwischen der NSG-Entscheidung und den Bemühungen um eine friedliche Lösung der Krise um das iranische Nuklearprogramm. Indien ist in dieser Frage nicht mit dem Iran zu vergleichen. Indien hat den Nichtverbreitungsvertrag nicht unterzeichnet. Iran hingegen ist dem NVV beigetreten, und es gibt erhebliche Zweifel an der Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem NVV durch das Teheraner Regime.
Die E-Drei-plus-Drei haben dem Iran das Angebot einer zivilen nuklearen Zusammenarbeit unterbreitet, wenn das Land das Vertrauen in den ausschließlich friedlichen Charakter seines Programms wiederhergestellt hat. Auch bedroht Indien nicht die Existenz eines anderen Staates, wie das der Iran offen gegenüber Israel tut. Die Rede des iranischen Präsidenten Ahmadinedschad vor der UN-Vollversammlung hat das ja wieder unter Beweis gestellt.
Wie alle Schwellenländer ist Indien ein Land mit steigendem Energiebedarf.
(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nicht auf Atombomben!)
Der Energiebedarf Indiens, das über keine eigenen Öl- und Gasvorkommen verfügt, steigt stetig an. Es verfügt über große eigene Kohlevorkommen, deren Verstromung allerdings zu den rapide wachsenden CO2-Emissionen des Landes beitragen würde. Man kann daher Indien schwer den Zugang zu nuklearer Energie verweigern – das ist ja ein Argument, das immer wieder von der FDP vorgetragen wird, aber von den Grünen nicht unterstützt wird –; denn Indien ist für seine wirtschaftliche Entwicklung auf die Bereitstellung von Nuklearenergie angewiesen. Indien das vorzuenthalten, was man dem Iran immer wieder anbietet, ist nicht sonderlich überzeugend.
Mit dem Ausbau der Atomkraft hofft die Regierung in Delhi zudem, den Zuwachs der CO2-Emissionen einzudämmen.
Es ist auch nicht überzeugend, wenn die Gegner des amerikanisch-indischen Nuklearabkommens behaupten, dass dadurch der NVV geschwächt werde. Meines Erachtens wird der NVV gerade durch die Annäherung Indiens an den Vertrag gestärkt. Ihr Argument, Frau Kollegin Hoff, ist ja nur dadurch plausibel geworden, dass Sie das englische Zitat von al-Baradei unzutreffend ins Deutsche übersetzt haben; denn Sie haben die selbstverständliche Kondition, dass eine Vereinbarung vernünftig ausgeführt werden muss, in einer Weise verändert, wie sie im englischen Zitat al-Baradeis nicht enthalten war.
Indien hat zugestimmt, 14 seiner bis 2014 verfügbaren 22 Kernkraftwerke einer Inspektion durch die IAEO zu unterwerfen. Das ist der wesentliche Punkt, den al-Baradei als eine Heranführung an das NVV-Regime genannt hat. Das vereinbarte Safeguards-Abkommen zwischen Indien und der IAEO dürfte bald unterzeichnet werden.
(Paul Schäfer [Köln] [DIE LINKE]: Das ist lückenhaft!)
Am 5. September hat der indische Außenminister vor der Entscheidung der NSG die indische Nichtverbreitungsverpflichtung noch einmal bekräftigt. Auf dieser indischen Nichtverbreitungsverpflichtung baut die Ausnahmeregelung der NSG auf. Falls Indien erneut einen Atomtest durchführen sollte oder seine Safeguards- oder NSG-Verpflichtung verletzt, kann jedes NSG-Mitglied ein Sonderplenum einberufen, das über geeignete Maßnahmen bis hin zur Suspendierung oder Beendigung des Nuklearhandels mit Indien entscheidet.
(Elke Hoff [FDP]: Ein bisschen spät!)
Ich halte es daher für richtig, dieser Ausnahmeregelung zuzustimmen. Ich glaube, dass Indien angesichts seiner jahrzehntelangen verantwortungsvollen Nuklearpolitik dieses Vertrauen verdient.
(Beifall bei der CDU/CSU)