Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren Kollegen!
Zunächst darf ich der FDP-Fraktion ganz herzlich zu ihrem Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht gratulieren. Ich bitte um Verständnis, dass ich mich jetzt im Weiteren den beiden mir gegenübersitzenden Fraktionen zuwenden werde.
(Heiterkeit bei der CDU/CSU)
Die einen sind unsere Koalitionspartner im Bund, die anderen sind unsere neuen Koalitionspartner in Hamburg. Deswegen können wir die Dinge ja ganz freundschaftlich besprechen.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ruhig bleiben, Herr von Klaeden!)
Fühlen Sie sich bitte auch nicht angefasst, wenn ich Sie an Ihre gemeinsame Vergangenheit in der Bundesregierung erinnere.
(Walter Kolbow [SPD]: Kein Problem!)
Jedes Mal, wenn wir nach den rechtlichen und institutionellen Konsequenzen Ihres damals sehr richtigen Regierungshandelns fragen, reagieren Sie pikiert. Sie haben den Kosovo-Krieg – mit unserer Unterstützung – ohne ein Mandat des Sicherheitsrates geführt,
(Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Sehr richtig!)
und Sie haben die OEF ohne ein Mandat des Sicherheitsrates geführt. Wir setzen die Afghanistan-Operation auf einer sicheren völkerrechtlichen Grundlage und auch unser Mandat im Kosovo fort.
(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ohne Grundgesetz!)
Durch Ihre eigenen parteipolitischen Ausführungen stellen Sie die völkerrechtliche Grundlage Ihres damaligen Regierungshandelns jetzt aber infrage. Das ist nicht sonderlich überzeugend.
(Beifall bei der CDU/CSU – Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Ja!)
Kommen wir zur Onlinedurchsuchung. Sie haben die Onlinedurchsuchung aufgrund einer ministeriellen Anordnung durchgeführt. Als wir um eine rechtliche Grundlage gebeten haben, hat es zunächst einer ganzen Reihe interkoalitionärer Auseinandersetzungen bedurft, bis man Sie davon überzeugen konnte, dass das, was Sie in Ihrer Regierungszeit gemeinsam mit den Grünen umgesetzt haben, besser eine rechtliche Grundlage erhalten sollte.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war nun wirklich Otto!)
Es entspricht der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, dass das Regierungshandeln auf der Grundlage der Verfassung und der vom Parlament zu verabschiedenden Gesetze beruht.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir wollen in der Tat institutionelle und rechtliche Konsequenzen aus dem ziehen, was Sie richtig gemacht haben, und Antworten auf die neuen Bedrohungen finden. Dabei spielen der erweiterte Sicherheitsbegriff – also die Einbeziehung der Umwelt-, Entwicklungs- und Justizpolitik –, aber auch das Ineinandergreifen von äußerer und innerer Sicherheit eine wichtige Rolle. Denn angesichts der Anschläge vom 11. September ist klar, dass eine neue große Bedrohung heute nicht mehr von Staaten, sondern von nichtstaatlichen Akteuren bzw. transnationalen Terrorgruppen ausgeht.
Was wir zum Beispiel beim Einsatz der Bundeswehr im Inneren fordern, entspricht dem, was die Bundeswehr seit Jahrzehnten – auch zu Zeiten des Kalten Krieges – geübt hat, nämlich die Abwehr von biologischen, chemischen oder atomaren Angriffen. Neu ist aber, dass wir die Bundeswehr nicht nur auf staatliche Angriffe – diese halten wir heute für unwahrscheinlich –, sondern auch auf Angriffe von Terrorgruppen mit solchen Waffen vorbereiten wollen. Sie wollen auch die Angriffe von Terrorgruppen allein unter den Katastrophenbegriff des Grundgesetzes subsumieren. Dabei biegen Sie das Grundgesetz so lange, bis es bricht.
Bei der AWACS-Entscheidung war es genauso. Wir haben uns für eine Anpassung der Parlamentsbeteiligung ausgesprochen, damit die Rechte des Parlaments gewahrt bleiben können, aber gleichzeitig den Anforderungen einer zunehmenden Integration der Bundeswehr in unsere Bündnisse in der EU und NATO bis hin zu einer europäischen Armee Rechnung getragen wird. Sie aber haben damals die Entscheidung getroffen, auf eine Parlamentsbeteiligung ganz zu verzichten.
Wenn das eine Ausnahme statt wie bei den von mir angeführten Beispielen ein Muster wäre, dann würde ich darüber hinweggehen. Aber ich finde, Sie sollten sich mit etwas weniger Selbstgerechtigkeit auf die Debatte über die institutionellen und rechtlichen Konsequenzen Ihres eigenen damaligen Regierungshandelns einlassen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
In diesem Zusammenhang schlagen wir zum Beispiel die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates vor. Wir ziehen diese Bezeichnung dem Begriff Bundessicherheitsrat vor, weil es nicht nur ein Exportkontrollgremium, sondern ein politisches Analyse-, Koordinierungs- und Entscheidungszentrum sein soll, in das auch die Bundesländer einbezogen werden sollen.
Sie halten es für verfassungswidrig, dass in einem solchen Gremium Entscheidungen getroffen werden. In der Bundesrepublik Deutschland hat es aber schon früher eine ähnliche Praxis gegeben, nämlich als in den 70er-Jahren unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Helmuth Schmidt der Bundessicherheitsrat de facto zu einem Nationalen Sicherheitsrat umgewandelt wurde, in dem ebenfalls analysiert, koordiniert und entschieden worden ist, zum Beispiel, als es bei der Schleyer-Entführung und dem RAF-Terrorismus im Inland und der Entführung der „Landshut“ im Ausland unter Kooperation arabischer Terroristen – und zwar, wie wir heute wissen, mit der Unterstützung der DDR – um das Ineinandergreifen innerer und äußerer Sicherheit gegangen ist.
Dieses Beispiel zeigt, dass es die Verknüpfung innerer und äußerer Sicherheit, auf die wir uns nicht erst im Ernstfall einstellen wollen, schon damals gegeben hat. Sie haben völlig Recht, Frau Künast: Wir wollen vorsorgende Sicherheitspolitik. Das heißt, wir wollen das, was wir schon erfahren haben und was zu antizipieren ist, heute diskutieren, um in Ruhe die entsprechenden Konsequenzen daraus zu ziehen, statt erst dann zum Handeln gezwungen zu werden, wenn es zu solchen Vorfällen gekommen ist.
Deswegen bitte ich um eine etwas seriösere Debatte. Mit derselben Selbstgewissheit, die aus Ihren Beiträgen spricht, dass nichts zu machen ist, ist unserer Fraktion begegnet worden, als wir auf die Koordinations- und Analysemängel beim NPD-Verbotsverfahren hingewiesen haben.
(Zuruf von der SPD: Ach!)
Sehen Sie sich Ihre eigenen Beiträge an! Damals ist es – das sage ich ausdrücklich in Anführungsstrichen – bei diesen Koordinations- und Analysemängeln „nur“ um das Verbot der NPD gegangen. Ich möchte nicht erleben, dass es auch dann wieder zu solchen Koordinations- und Analysemängeln kommt, wenn es um Menschenleben geht.
(Beifall bei der CDU/CSU)