HomeKontaktImpressum
 CDU/CSU Fraktion - �ffnet im neuen Fenster  Suche
Suche starten
07.03.2012
Treffen im Verkehrsministerium
19.05.2011
Minister Laurent Wauquiez zu Gesprächen im Bundeskanzleramt
06.06.2002
Abrüstung und Rüstungskontrolle in der Europäischen Union zu einem wichtigeren Thema machen
Rede in der Debatte zum Jahresabrüstungsbericht
In der heutigen Debatte zum Jahresabrüstungsbericht führte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckard von Klaeden, u.a. folgendes aus:
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren Kollegen!

Ich habe gerade mit dem Kollegen Karl Lamers darüber gesprochen, wie bemerkenswert es doch ist, dass wir hier in Fragen der Abrüstungspolitik im Wesentlichen übereinstimmen. Das ist nun wirklich nicht immer so gewesen.

Deswegen, Frau Kollegin Zapf, ist es mir in Wahlkampfzeiten dann doch eine besondere Freude, Ihnen in einem wesentlichen Punkt widersprechen zu können: Über den Jahresabrüstungsbericht wird heute nicht abgestimmt, sondern er wird in die Ausschüsse überwiesen.

Meine Damen und Herren, am 11. Mai 1998 erklärte der damalige Bundesaußenminister Kinkel: "Ich fordere die neue indische Regierung dazu auf, zur Politik der nuklearen Zurückhaltung ihrer Vorgänger zurückzukehren und die Unterzeichnung des Atomteststoppvertrages so bald als möglich nachzuholen."

Seit dieser Erklärung sind mehr als vier Jahre vergangen. Die Tageszeitungen der vergangenen Tage befassen sich auf ihren Titelseiten mit einem Thema: einem drohenden atomaren Krieg zwischen Indien und Pakistan. Die Vereinigten Staaten und Großbritannien haben ihre Staatsangehörigen aufgefordert, die Region zu verlassen, und auch die Vereinten Nationen haben ihre Mitarbeiter abberufen. Die Lage ist so ernst wie lange nicht mehr.

Den Atomteststoppvertrag haben Indien und Pakistan übrigens immer noch nicht ratifiziert. Sie sind leider nicht die Einzigen. Im Januar 2002 fehlten die Ratifizierungsurkunden von 13 der 44 im Vertrag genannten Staaten mit der Folge, dass der Vertrag bislang nicht in Kraft getreten ist.

Die Sorge, dass auch Staaten wie der Irak, Nordkorea oder der Iran in absehbarer Zeit über Atomwaffen verfügen könnten, wächst. Gerade der Nahe und Mittlere Osten ist eine problematische Region. Der Iran treibt sein ziviles Nuklearprogramm voran und wird verdächtigt, auch Atomwaffen bauen zu wollen, obwohl er den Atomwaffensperrvertrag unterschrieben hat. Der Irak schließlich hatte nach Erkenntnissen westlicher Geheimdienste eine Kernwaffe zu Beginn des zweiten Golfkrieges schon fast fertig. Über Kapazitäten Israels bezüglich Nuklearwaffen gibt es keine klaren Erkenntnisse.

Die Proliferation, also die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, wird als eine der Hauptursachen für weltweite Instabilität und Gefahr betrachtet. So sind Rüstungsexperten davon überzeugt, dass zum Beispiel Nordkorea, obwohl es sich 1999 auf Druck der USA zu einem Testmoratorium verpflichtet hat, andere Staaten weiter mit Raketen und Raketentechnologie beliefert.

Gleiches gilt für biologische Waffen. Die Biowaffenkonvention aus dem Jahre 1972, die von den Vereinigten Staaten und 142 weiteren Staaten ratifiziert worden ist, verbietet die Entwicklung, Herstellung und Verbreitung biologischer Waffen. Die Gefahr aber, dass frustrierte Wissenschaftler, vor allem aus den früheren Ostblockstaaten, dazu verleitet werden könnten, ihr Wissen an den Meistbietenden zu verkaufen, ist nach wie vor vorhanden, ja wächst sogar.

Dabei ist der Einsatz biologischer Waffen besonders perfide. Im Unter schied zu Sprengstoffanschlägen, die selber schon grausam genug sind, würden Angriffe mit todbringenden Bakterien oder Viren anfangs gar nicht bemerkt. Die Menschen könnten die Wolke mit den Erregern weder sehen noch riechen oder schmecken. Erst nach Tagen oder Wochen, je nach eingesetzter Mikrobe, brächen die ersten Infektionen aus. Die Befallenen würden in Praxen und Kliniken mit Symptomen einer merkwürdigen Seuche erscheinen, die nur die wenigsten Ärzte jemals gesehen haben.

Die britische Regierung hat vor einiger Zeit geheime Tests aus den 60er-Jahren veröffentlicht. Bei einem Angriff mit biologischen Waffen, so stellte man damals bereits fest, könnte das U-Bahn-Netz Londons binnen weniger Stunden weiträumig verseucht werden. Diese Gefahr, so die Schlussfolgerung, bestehe auch heute. Die Folgen wären enorm, da die Zahl der Opfer die Zahl aller bisherigen großen Unfälle weit übertreffen würde.

Auch wenn britische Politiker die Angriffe in den 60er-Jahren, also während des Kalten Krieges, vonseiten der Sowjetunion befürchtet hatten: Die Gefahr des Angriffs mit biologischen und chemischen Waffen besteht weiter, ja, sie ist seit dem Golfkrieg und spätestens seit den Anschlägen vom 11. September so real wie selten zuvor.

Dennoch wird leider weiter an der Entwicklung biologischer Waffen gearbeitet. Hierbei geht es nicht nur um Staaten. Besonders teuflisch ist viel mehr, dass vor allem Terroristen, die sich schwer kontrollieren lassen, an Massenvernichtungswaffen interessiert sind. Was sich aber kontrollieren lässt, ist das Vorfeld, nämlich die Entwicklung und Weitergabe von Technologie und Trägersystemen solcher Waffen. So ist es gut und wichtig, dass wir uns heute mit abrüstungspolitischen Themen befassen und gemeinsam versuchen wollen, einige wichtige Abkommen der Ratifizierung bzw. der Stärkung entgegen zubringen.

Zunächst möchte ich auf einige abrüstungspolitische Erfolge hinweisen, die der Jahresabrüstungsbericht aufzeigt. Zu diesen Erfolgen zählt sicherlich die von den EU-Außenministern verabschiedete rüstungspolitische Initiative, die das Ziel hat, vor allem nicht staatlichen Akteuren den Zugang zu Massenvernichtungswaffen zu verwehren. Wünschenswert wäre aber eine verstärkte Zusammenarbeit in der EU über die tägliche Arbeit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik hinaus. Abrüstung und Rüstungskontrolle sind es wert, in der Europäischen Union zu einem wichtigeren Thema zu werden.

Auch das Anpassungsübereinkommen zum KSE-Vertrag, das im Jahr 2000 nicht in Kraft treten konnte, nun aber aufgrund der von Russland erklärten Truppenbegrenzungsverpflichtung aller Wahrscheinlichkeit nach in Kraft treten kann, ist ein guter Fortschritt. Diese beiden Beispiele zeigen, dass Fortschritte bei der Abrüstung und Rüstungskontrolle zwar mühsam sind, aber durchaus erreicht werden können.

Ein Erfolg, der absehbar, im Bericht aber noch nicht erwähnt worden ist, ist das Abkommen über die Reduzierung der strategischen Angriffspotenziale, das Präsident Bush und Präsident Putin vor kurzem in Moskau unterzeichnet haben; Kollegin Zapf hat es schon angesprochen.

Nun soll man sich aber mit den bisherigen Erfolgen nicht zufrieden geben. Zwar haben wir mit den existierenden Abrüstungs- und Rüstungskontrollregimen bereits gute Fortschritte erzielt. Doch angesichts der derzeitigen schwierigen weltpolitischen Lage - die gegenwärtigen regionalen Krisenherde zeigen es - sind weitere Maßnahmen dringend erforderlich.

Deshalb bedauern wir die Aufkündigung des ABM-Vertrages durch die Vereinigten Staaten. Deren Bestreben, auch unilateral für die Gewährleistung ihrer militärischen Sicherheit zu sorgen, ist seit dem 11. September letzten Jahres aber besonders nachvollziehbar. Zudem bedeutet dies nicht - das hat Präsident Bush bei seinem Besuch in Deutschland ausdrücklich erklärt -, dass diese Maßnahmen zulasten kollektiver Sicherheitssysteme gehen sollen.

So wird meine Fraktion, auch angesichts der einleitend geschilderten Bedrohungssituation, dem Antrag zur Schaffung geeigneter Kontrollinstrumente, mit denen die Einhaltung der Verbotsbestimmungen des Biowaffenübereinkommens gefordert wird, zustimmen und auch nicht gegen die Initiative zur Ratifizierung des Atomteststoppvertrages stimmen.

Besondere Bedeutung messe ich - das möchte im zum Schluss noch einmal sagen - dem Verbot biologischer Waffen und - ich erwähnte es bereits - der Einschränkung der Proliferation bei. Auch sollte auf die Kontrolle gentechnischer Entwicklungen in diesem Zusammenhang ein stärkeres Gewicht gelegt werden. Ich will aber auch nicht versäumen zu sagen, dass Abrüstung und Rüstungskontrolle in ein sinnvolles und zielgerichtetes außen- und sicherheitspolitisches Konzept eingebunden werden müssen und dass selbstverständlich auch entwicklungspolitische Maßnahmen und Konzepte im weitesten Sinne mit einbezogen werden müssen.

In diesem Punkt muss die Bundesregierung leider kritisiert werden.

Denn insbesondere im Bereich der Entwicklungshilfe müssen wir, trotz der Intervention der zuständigen Ministerin, eine weitere Streichung der Mittel fest stellen. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand werden diese Mittel auch im Jahr 2003, jedenfalls nach den Plänen der derzeitigen Regierung, nicht aufgestockt. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Politik am 22. September dieses Jahres beendet wird und in ein umfassendes außen- und sicherheitspolitisches Konzept eingebunden werden kann.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.