03.12.2004
Parlament sollte sich abei Bundeswehr-Einsätzen auf das "ob" konzentzrieren
Rede zum Parlamentsbeteiligungs-Gesetz
In der heutigen Debatte zur Form der Beteiligung des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr führte Eckart von Klaeden u.a. folgendes aus:
Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren Kollegen!
Herr Wiefelspütz, in Ihrem Beitrag war meines Erachtens entschieden zu viel Eigenlob. Was der Volksmund über Eigenlob sagt, dürfte auch Ihnen bekannt sein. Es ist eine ganze Menge an Weihrauch verströmt worden.
Wenn Sie fragen, warum wir keinen Gesetzentwurf vorlegen, antworte ich: Auf Blumen, wie Sie sie am Grab des Entwurfs der FDP abgelegt haben, können wir wirklich herzlich gern verzichten.
Meine Damen und Herren, Sie sprechen davon, Sie hätten die Parlamentsrechte gestärkt
und ausgeweitet. Ich will jetzt gar nicht bewerten, ob eine solche Ausweitung oder - vermeintliche - Stärkung der Parlamentsrechte im Sinne einer stärkeren Einbindung des Bundestages vor einer Entscheidung über einen Einsatz tatsächlich auf eine Stärkung hinausliefe, aber Tatsache ist: Der Entwurf, der heute angenommen werden soll, stellt eine solche Stärkung nicht dar. Sie versuchen lediglich, wie ich finde, mehr schlecht als recht, die bisherige Praxis in ein Gesetz zu gießen, das dem derzeitigen Zustand entspricht, aber nicht auf die Zukunft und auf das ausgerichtet ist, was an möglichen und notwendigen Entscheidungen auf uns zukommen wird. Ich werde dazu gleich noch etwas sagen, wenn es um die Frage der integrierten Verbände, aber insbesondere auch um die Frage der anderen Kombattanten geht.
Lassen Sie mich zunächst einmal sagen, dass ich mit dem, was wir bisher an parlamentarischer Praxis, an Kontrolle der Einsätze der Bundeswehr im Parlament geübt haben, nicht in jedem Fall einverstanden bin. Ich will an die erste Abstimmung zu Enduring Freedom erinnern, die mit einer Vertrauensfrage des Bundeskanzlers verbunden war. Einige in der Fraktion der Grünen sind der Auffassung gewesen - der Kollege Ströbele war einer von denen -, dass dieser Einsatz falsch ist. Man ist aber zu der Ansicht gekommen, dass man dem Einsatz trotzdem zustimmen muss, weil die Vertrauensfrage gestellt worden ist. Das hat dazu geführt, dass innerhalb der Fraktion der Grünen zur Frage des Bundeswehreinsatzes, zur Frage der Gefährdung des Lebens unserer Soldaten gelost worden ist. Es ist gelost worden, wer dafür stimmt und wer dagegen stimmen darf.
Die Kollegin Steffi Lemke hat hier damals ausgeführt, man habe sich nicht einigen können, man habe eine Mehrheit zustande bekommen wollen und dann sei gelost worden; einige hätten danach dagegen stimmen dürfen und andere hätten dafür gestimmt.
Zwischenfrage Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Kollege, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie soeben die Unwahrheit gesagt haben? Weder hat die Kollegin Lemke so etwas irgendwann irgendwo gesagt, schon gar nicht hier im Hause, noch entspricht das den Tatsachen. - Im Gegensatz zu Ihnen war ich dabei.
Es ist nicht gelost worden, zu keinem Zeitpunkt. Es ist nicht einmal ernsthaft überlegt worden, ob gelost werden kann. Das ist eine bösartige Unterstellung, die nicht dadurch richtiger wird, dass das in der Presse gestanden hat, offenbar in der Ihnen nahe stehenden, die Sie in diese Richtung falsch informiert hat.
Eckart von Klaeden:
Herr Kollege Ströbele, ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe. Das ist hier im Hause festgestellt worden. Die Kollegin Lemke hat für das Verfahren, das Sie gewählt haben, auch noch einen besonders hohen Anspruch für sich reklamiert und hat sich gegen die entsprechende Kritik aus unseren Reihen gewehrt.
Ich bleibe dabei: Wenn man der Ansicht ist, dass ein Bundeswehreinsatz falsch ist, und wenn man der Ansicht ist, dass er das Leben unserer Soldaten gefährdet, darf man auch dann, wenn die Vertrauensfrage gestellt ist, nicht dafür stimmen und über welches Verfahren auch immer eine Mehrheit herstellen, Herr Kollege Ströbele. Das ist jedenfalls nicht vereinbar mit dem Weihrauch und dem Eigenlob in Bezug auf Ihren Gesetzentwurf.
Ich will einen weiteren Punkt ansprechen. Ich finde, dass wir eine ganze Menge zu lernen haben, was die parlamentarische Kontrolle der Bundeswehreinsätze angeht. Damit wende ich mich insbesondere an die SPD-Fraktion; ich will den Kollegen Nachtwei von den Grünen dabei ausdrücklich ausnehmen.
Es ist ein Trauerspiel gewesen, was im Zusammenhang mit den März-Unruhen im Kosovo abgelaufen ist. Da ist uns vom Verteidigungsministerium über Monate mitgeteilt worden, dass dieser Einsatz erfolgreich gewesen ist. Dann hat es Presseberichterstattung gegeben, die auf das genaue Gegenteil hingewiesen hat. Daraufhin hat es aus der SPD zunächst einmal die Feststellung gegeben, die Presseberichterstattung habe nicht zur Notwendigkeit der Auseinandersetzung darüber im Ausschuss geführt. Nachtigall, ich hör? dir trappsen! Bevor überhaupt der Minister den Bericht abgegeben hat, hat man für die umfangreiche Information gedankt. Man hat gesagt, es sei alles aufgeklärt, bevor man überhaupt über die Angelegenheit gesprochen hatte.
Ich habe im Verteidigungsausschuss zum Beispiel darum gebeten, dass zur Frage der Zuständigkeit der deutschen Soldaten endlich einmal eine schriftliche Stellungnahme abgegeben wird. Sie liegt bis heute nicht vor. Ich habe darum gebeten, dass der NATO-Bericht, in dem die Ergebnisse der Untersuchung über die Vorfälle im Kosovo im März festgehalten sind, den Abgeordneten zur Verfügung gestellt wird. Er ist nach Auskunft von General Kujat nicht klassifiziert. Dieser Bericht ist uns bis heute nicht vorgelegt worden. Das hat doch mit einer vernünftigen Kontrolle durch das Parlament und einer seriösen Information des Parlaments über Einsätze nichts zu tun.
Erst langatmig über Anträge zu beraten, sich aber, nachdem sie beschlossen wurden, den Schneid bei der parlamentarischen Kontrolle abkaufen zu lassen, ist doch wirklich nicht vernünftig.
Auf die Frage der integrierten Verbände wird Kollege Polenz in seinem Beitrag noch eingehen. Das Hauptproblem liegt meiner Meinung nach darin, dass eine konstitutive Zustimmung im Rahmen Ihres Gesetzes nicht im Nachhinein erfolgen kann. Dadurch unterliegt der Einsatz dieser Verbände immer der Gefahr des Opt-out Deutschlands. Das wird gerade diejenigen, denen Sie immer wieder vorwerfen, dass sie zu unilateralem Handeln neigen, umso stärker motivieren, unilateral vorzugehen. Wer möchte, dass die internationalen Organisationen wie EU und NATO gestärkt werden und eine Konsultation unter Bündnispartnern stattfindet, der darf nicht durch ein kompliziertes und nicht kompatibles Entscheidungsverfahren, das vor jedem Einsatz eine Parlamentsbeteiligung verlangt, die Entscheidungsfindung in diesen Gremien erschweren. Das Problem Ihres Antrags liegt eben gerade darin, dass auf diesen Punkt nicht eingegangen wird. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist, dass Sie zum Einsatz anderer Kombattanten kein Wort verlieren. Der Innenminister hat jetzt vorgeschlagen, den BGS im Ausland einzusetzen. Sie, Herr Kollege Wiefelspütz, haben das für eine besonders originelle und kluge Idee gehalten. Wenn BGS-Beamte im Ausland eingesetzt werden und Uniform tragen, dann muss auch eine Parlamentsbeteiligung stattfinden. Hier darf kein Umgehungstatbestand geschaffen werden.
Sie hätten also in einem Parlamentsbeteiligungsgesetz, wenn Sie schon über diese Frage nachdenken, auch die Möglichkeit schaffen müssen, dass der Bundestag zu solchen Einsätzen Stellung nimmt bzw. ihnen zustimmt.
Zwischenfrage Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD):
Herr von Klaeden, ich möchte Sie bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass heute schon BGS-Einsätze im Ausland stattfinden.
Richtig ist auch, dass der BGS nicht militärisch eingesetzt werden darf und niemand darüber nachdenkt - ich schon gar nicht -, das in Zukunft zu ändern. Polizei ist Polizei und bleibt Polizei.
Ich bitte Sie auch, zur Kenntnis zu nehmen, dass es für Polizeieinsätze keinen konstitutiven Parlamentsvorbehalt gibt. Vielleicht könnten Sie dazu ja noch einmal Stellung nehmen. Ich sehe da keinen Dissens zwischen uns. Ich weiß nur, dass für Bundeswehreinsätze im Ausland der Zustimmungsvorbehalt des Parlaments gilt, während für BGS-Einsätze im Ausland kein Zustimmungsvorbehalt des Parlaments existiert, und dass heute schon sowohl Bundeswehr als auch BGS im Ausland eingesetzt werden. Sie haben völlig Recht, dass vor diesem Hintergrund keine Umgehungstatbestände geschaffen werden dürfen; dabei würde es sich um einen Missbrauch handeln. Es wird aber niemals dazu kommen, dass für Polizeieinsätze im Ausland ein konstitutiver Parlamentsvorbehalt eingeführt wird. Diesen gibt es heute nicht und diesen wird es auch in Zukunft nicht geben.
Eckart von Klaeden:
Herr Kollege Wiefelspütz, beschäftigen Sie sich einmal mit den Aufgaben, die nach den Verteidigungspolitischen Richtlinien des Bundesverteidigungsministers die Stabilisierungskräfte der Bundeswehr im Auslandseinsatz wahrnehmen sollen. Sie werden dann feststellen, dass dazu nicht nur militärische Einsätze gehören, sondern auch die Wahrnehmung von Polizeiaufgaben. In der sich daran anschließenden Diskussion zwischen dem Innenminister und möglicherweise auch dem Verteidigungsminister und Ihnen ging es, wenn ich es richtig verstanden habe, darum, dass Aufgaben, die sonst von Stabilisierungskräften wahrgenommen würden, in Zukunft möglicherweise von BGS-Einheiten wahrgenommen werden sollen, weil diese von ihrer Ausbildung her dafür geeigneter sind.
Ich bin nicht dagegen, dass man darüber nachdenkt. Wenn aber die Beamten aus BGS-Einheiten, die anstelle von Bundeswehreinheiten eingesetzt werden, im Ausland Uniform tragen, dann sind sie völkerrechtlich gesehen Kombattanten und damit auch Soldaten. Ich habe die Sorge, dass hier ein Umgehungstatbestand geschaffen wird, wenn man, weil man in bestimmten Fällen die parlamentarische Diskussion scheut, statt der Stabilisierungskräfte, die die Aufgabe wahrnehmen könnten, BGS-Einheiten ins Ausland schickt. Man muss also, wenn man diese Überlegung für so bedeutend erachtet, wie Sie sie hier dargestellt haben, auch für andere Kombattanten im Ausland eine entsprechende Regelung im Gesetz verankern.
Zwischenfrage Rainer Arnold (SPD):
Herr Kollege, wären Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es in Wirklichkeit nicht so kompliziert ist? Auslöser dieser Debatte war etwas ganz anderes, nämlich dass wir erkennen, dass die Bundeswehr im Augenblick in hohem Maß polizeiliche Aufgaben im Ausland übernimmt, und zwar deshalb, weil es nicht ausreichend Polizeikräfte gibt, um diese Aufgaben zu erfüllen. Könnten Sie erkennen, dass es möglicherweise sinnvoll ist, darüber zu debattieren, ob es nicht die klügere Lösung wäre, zu organisieren, dass die Polizei Polizeiaufgaben wahrnimmt, wo diese jetzt von der Bundeswehr wahrgenommen werden, und die Bundeswehr weiterhin Bundeswehraufgaben, wo es welche gibt?
Eckart von Klaeden:
Herr Kollege Arnold, wenn Sie mir zugehört haben, dann haben Sie festgestellt, dass ich diese Diskussion durchaus als sinnvoll bezeichnet habe. Selbstverständlich verstehe ich das. Sie verstehen es nicht! Ich rate Ihnen, einmal die Verteidigungspolitischen Richtlinien Ihres Ministers zu lesen und sich mit der Funktion von Stabilisierungskräften zu beschäftigen. In die Funktion von Stabilisierungskräften fällt selbstverständlich, in einem Land, in dem staatliche Autorität aufgebaut werden soll, Polizeiaufgaben mit wahrzunehmen. Das ist auch die selbstverständliche Aufgabe einer Armee. Schon die Legionen des Augustus haben Polizeiaufgaben wahrgenommen: Sie haben den Verkehr geregelt, Evakuierungen vorgenommen, Straßen gebaut. Das ist normales militärisches Handwerk. Da kann man nicht differenzieren und sagen, die Armee sei nur zum Kämpfen da und nicht dazu, bestimmte - wie Sie es bezeichnen - polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen. Bei uns im Inland werden solche Aufgaben natürlich von der Polizei wahrgenommen, aber bei einem Auslandseinsatz gehört das zu den Aufgaben der Soldaten. Dass man im Ausland auch die Zusammenarbeit mit den Landespolizeien oder dem BGS suchen kann, steht natürlich völlig außer Frage.
Meine Aussage ist doch nur: Wenn es zu einer stärkeren derartigen Kooperation kommen soll - was ich für sinnvoll halte -, sind Einheiten des Bundes, Kombattanten, Soldaten im völkerrechtlichen Sinne betroffen, die in der Verantwortung des Bundestages stehen. Dann gibt es keinen sachlichen Grund, diese Einheiten anders zu behandeln als die Bundeswehr.
Zwischenfrage Christian Schmidt (CDU/CSU):
Herr Kollege von Klaeden, verstehen Sie den Beitrag des Kollegen Arnold so, dass die Bundeswehr bei Polizeieinsätzen im Ausland eine Tätigkeit ausübt, die, wenn sie von Polizeikräften geleistet wird, nicht parlamentarisch abgesichert ist, und befürchten Sie, dass Herr Arnold insinuiert, dass eigentlich die Bundeswehr dann, wenn sie keinen Einsatz im Sinne einer Armee, sondern einen Polizeieinsatz hat, ohne Parlamentsbeteiligung eingesetzt werden kann, oder erkennen Sie eine andere, tiefer gehende Logik in den Bemerkungen des Kollegen Arnold?
Eckart von Klaeden:
Herr Kollege Schmidt, das war eine sehr wohlwollende Interpretation der Äußerungen des Kollegen Arnold. In Wirklichkeit sind sie, wie ich finde, gar nicht zu verstehen gewesen.
Aber vielen Dank für diesen Versuch. Auch Herr Arnold sollte sich eigentlich dafür bedanken, dass Sie die Dinge in dieser Weise klargestellt haben.
Wenn es um die Frage der Parlamentsbeteiligung geht, wie es auch das Verfassungsgericht formuliert hat, dann sollten wir uns als Parlament auf das Ob der Einsätze konzentrieren und das Wie und die Modalitäten der politischen Führung überlassen, um hinterher, falls etwas schief geht, die Möglichkeit zu haben, zu kontrollieren, und nicht durch einen entsprechenden Beschluss gebunden zu sein. Die Modalitäten des Einsatzes können wir als Parlamentarier doch sowieso nicht bis ins Detail bestimmen. Sie werden aber von der Regierung immer wieder in den Vorschlägen formuliert. Ich halte es gerade im Sinne unserer Soldaten für vernünftiger, dass wir uns um das Ob der Einsätze kümmern, um die politische Implikation, und nicht um das Wie, sodass wir uns hinterher, wenn etwas schief gegangen ist, wie zum Beispiel im März im Kosovo, auf die Kontrolle konzentrieren und auf diese Weise die notwendigen Sorgfaltsmaßstäbe schaffen können, die bei der nächsten Einsatzvorbereitung Beachtung finden können.
Dazu gehört allerdings auch, dass die Regierungs-koalition und insbesondere die SPD die Bereitschaft haben, Vorgänge tatsächlich zu kontrollieren und auch einmal zu kritisieren, dass uns vom Bundesverteidigungsministerium über Monate hinweg nicht die Wahrheit gesagt worden ist.